Auf einen Blick
Angesichts der klaren Forderung nach mehr bezahlbaren Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung insbesondere in den vom Gesetzgeber definierten Bereichen
mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a BauGB stehen Gemeinwohl und Gemeinnützigkeit in der laufenden Diskussion. Dabei sollte die Debatte nicht künstlich
zwischen Miete und Eigentum getrennt werden. Beides kann hohe Relevanz für eine gemeinwohlorientierte Wohnungspolitik haben, wenn die Bindung an das Quartier, an bezahlbare Nutzung und an langfristige Verantwortung im Mittelpunkt steht.
