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EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur
19. Februar @ 17:00 - 20:00
kostenlosDie Münsteraner Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht greifen inter- und intradisziplinär aktuelle sowie lokal und regional relevante umwelt- und planungsrechtliche Themen und Probleme auf. Sie bieten ein Diskussionsforum für Wissenschaft und Praxis. Die in einem etwa halbjährlichen Rhythmus durchgeführten beitragsfreien Veranstaltungen bezwecken zudem einen Austausch zwischen Fachleuten und Fachöffentlichkeit im Umwelt- und Planungsbereich.
Mit der Verordnung (EU) 2024/1991 zur Wiederherstellung der Natur wurde ein zentraler Eckpfeiler des European Green Deal und der EUBiodiversitätsstrategie als Rechtsakt verankert.
Ziel der Verordnung ist es, biodiverse und resiliente Ökosysteme als Grundvoraussetzung für die menschliche Gesundheit und Ernährungssicherheit wiederherzustellen und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimawandelanpassung zu leisten. Die Verordnung legt, aufbauend auf bestehenden EU-Richtlinien (Wasserrahmenrichtlinie,Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie), mittel- und langfristige Renaturierungsziele für die Lebensraumtypen der Land-, Küsten- und Süßwasserökosysteme und der Meeresökosysteme fest und verpflichtet die Mitgliedstaaten zu einer nationalen
Renaturierungsplanung, flankiert durch eine regelmäßige Zustandsermittlung und Berichterstattung an die Kommission. Da die Verordnung keine eigenständigen Instrumente zur Durchsetzung der dazu notwendigen Wiederherstellungspläne enthält, ist eine nationale Umsetzungsgesetzgebung – insbesondere durch den Bund – erforderlich.
Die rechtlichen Maßgaben einer solchen Umsetzung und die Auswirkungen auf die vollziehenden Behörden und die Praxis sind Gegenstände der anstehenden Münsteraner Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht. Ein besonderer Fokus liegt auf der Wiedervernässung von Mooren – einem wichtigen Teilbereich der Verordnung und eine entscheidende Maßnahme des natürlichen Klimaschutzes.